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   KG, 15.05.2009 - 7 U 222/08   

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https://dejure.org/2009,9099
KG, 15.05.2009 - 7 U 222/08 (https://dejure.org/2009,9099)
KG, Entscheidung vom 15.05.2009 - 7 U 222/08 (https://dejure.org/2009,9099)
KG, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 7 U 222/08 (https://dejure.org/2009,9099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ja-aktuell.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528; BGB § 530
    Ausgleich sog. unbenannter oder ehebedingter Zuwendungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Miteigentumsanteil an einer Wohnung bei Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1301
  • FamRZ 2010, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 266/90

    Gütergemeinschaft als Schenkung an minderbemittelten Ehepartner

    Auszug aus KG, 15.05.2009 - 7 U 222/08
    Sie werden nicht nach den §§ 528, 530 BGB, sondern, wenn überhaupt, grundsätzlich güterrechtlich ausgeglichen (vgl. BGH NJW 1992, 558 f.; NJW 1999, 2962/2965; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 516 Rn 10 m.w.N.; Prütting/Hoppenz, BGB, 3. Aufl., § 516 Rn 22).

    Nur wenn die Geschäftsabsichten der Eheleute nicht zwecks Verwirklichung der Ehe auf eine Ordnung der beiderseitigen Vermögen gerichtet waren, ist Raum für die Annahme, die ehegüterrechtliche causa für die Bereicherung sei durch einen schuldrechtlichen Schenkungsvertrag verdrängt (vgl. BGH NJW 1992, 558/559; NJW 2006, 2330/2331; Staudinger/Wimmer-Leonhardt, BGB, 2006, § 516 Rn 85).

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus KG, 15.05.2009 - 7 U 222/08
    Sie werden nicht nach den §§ 528, 530 BGB, sondern, wenn überhaupt, grundsätzlich güterrechtlich ausgeglichen (vgl. BGH NJW 1992, 558 f.; NJW 1999, 2962/2965; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 516 Rn 10 m.w.N.; Prütting/Hoppenz, BGB, 3. Aufl., § 516 Rn 22).
  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus KG, 15.05.2009 - 7 U 222/08
    Nur wenn die Geschäftsabsichten der Eheleute nicht zwecks Verwirklichung der Ehe auf eine Ordnung der beiderseitigen Vermögen gerichtet waren, ist Raum für die Annahme, die ehegüterrechtliche causa für die Bereicherung sei durch einen schuldrechtlichen Schenkungsvertrag verdrängt (vgl. BGH NJW 1992, 558/559; NJW 2006, 2330/2331; Staudinger/Wimmer-Leonhardt, BGB, 2006, § 516 Rn 85).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 8 UF 167/19

    Zur Abgrenzung zwischen Rechtsgeschäft und Zuwendung unter Ehegatten

    In der Regel ist nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, jedoch davon auszugehen, dass Zuwendungen (auch) größerer Vermögenswerte unter Ehegatten keine "eheneutralen" Rechtsgeschäfte wie etwa Schenkungen oder Darlehen, sondern der ehelichen Lebensgemeinschaft dienende, ehebedingte Zuwendungen sind (BGH FamRZ 1990, 600; BGH FamRZ 1992, 293; so auch OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 297; KG FamRZ 2010, 33; OLG Köln FamRZ 2000, 227; OLG Hamm NJW-RR 1993, 706; Staudinger/Freitag, BGB, Neubearbeitung 2015, § 488 BGB Rn. 63).
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